Rechtsprechung
BVerwG, 09.06.1981 - 4 B 74.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Abbruch einer Hütte
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.03.1981 - 1 A 28/80
- BVerwG, 09.06.1981 - 4 B 74.81
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62
Außenbereich
Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 4 B 74.81
Außerdem übersieht die Beschwerde insoweit, daß das die Beseitigungsanordnung stützende Bauordnungsrecht irrevisibel ist (§§ 137 Abs. 1, 173 VwGO in Verbindung mit §§ 549, 562 ZPO); und eine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1964 - BVerwG I C 30.62 - BVerwGE 18, 247 liegt schon deswegen nicht vor, weil sich diese Entscheidung nicht mit den Voraussetzungen einer Abbruchsanordnung befaßt.Auch der Hinweis der Beschwerde, das Berufungsgericht habe auf den Flächennutzungsplan als öffentlichen Belang abgestellt, obwohl die ursprüngliche Fassung des § 35 BBauG im Gegensatz zur heutigen Fassung den Flächennutzungsplan nicht als öffentlichen Belang bezeichnet habe, wirft eine grundsätzliche Rechtsfrage nicht auf: Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß auch unter der Geltung der ursprünglichen Fassung des § 35 BBauG die sich aus einem Flächennutzungsplan ergebenden planerischen Vorstellungen der Gemeinde als öffentlicher Belang anzusehen waren (Urteil vom 29. April 1964 a.a.O.); und übrigens liegt in dem Vergleich zwischen dem jeweils in Rede stehenden Vorhaben und dem beeinträchtigten öffentlichen Belang die von der Rechtsprechung verlangte, von der Beschwerde im Berufungsurteil vermißte Abwägung.
Deswegen kann auch insoweit von einer Divergenz des Berufungsurteils vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1964 (a.a.O.) keine Rede sein.
- BVerwG, 13.01.1967 - IV C 47.65
Privilegierung eines Vorhabens im Außenbereich
Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 4 B 74.81
Sollte der Kläger damit die Frage als klärungsbedürftig im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bezeichnen wollen, welche Anforderungen an einen "Betrieb", an den Begriff des "Dienens" oder an den Begriff der "Forstwirtschaft" im Sinne, des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG zu stellen sind, so würde die Beschwerde daran scheitern, daß diese Fragen ausnahmslos durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt sind (vgl. zum forstwirtschaftlichen Betrieb besonders Urteil vom 13. Januar 1967 - BVerwG IV C 47.65 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 34 = BRS 18 Nr. 32).
- BVerwG, 01.04.1982 - 4 B 64.82
Abweichungen von Entscheidungen anderer Gerichte als dem Bundesverwaltungsgericht …
Der Kläger hätte in diesen Fall Berichtigung nach § 119 Abs. 1 VwGO beantragen können (vgl. Beschluß vom 9. Juni 1981 - BVerwG 4 B 74.81 -).